Barrierefreiheit

Wir möchten, dass diese Website für alle nutzbar ist — unabhängig von Einschränkungen oder eingesetzter Technik.

Stand: August 2026

Unser Anspruch

Diese Website wurde mit dem Ziel entwickelt, die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA weitgehend zu erfüllen. Barrierefreiheit verstehen wir dabei nicht als einmalige Aufgabe, sondern als laufenden Prozess.

Was bereits umgesetzt ist

  • Durchgängige Tastaturbedienung mit sichtbarer Fokusmarkierung
  • Semantische Struktur mit klarer Überschriftenhierarchie
  • Kontrastverhältnisse, die die Mindestwerte für Fließtext und Bedienelemente erfüllen
  • Bedienelemente mit einer Mindestgröße von 44 × 44 Pixeln auf Mobilgeräten
  • Beschreibende Alternativtexte für informationstragende Grafiken
  • Berücksichtigung der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung
  • Responsive Darstellung ohne horizontales Scrollen bis 320 Pixel Breite
  • Verzicht auf reine Farbcodierung zur Informationsvermittlung

Bekannte Einschränkungen

Die schematische Zeichnung im Kopfbereich der Startseite vermittelt Zusammenhänge visuell. Alle dort gezeigten Leistungen sind zusätzlich als Text auf der Seite beschrieben, sodass keine Information ausschließlich über die Grafik zugänglich ist.

Sollten Ihnen weitere Hürden auffallen, teilen Sie uns das bitte mit. Wir arbeiten daran.

Barriere melden

Wenn Sie auf Inhalte stoßen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich an uns. Beschreiben Sie möglichst genau, an welcher Stelle das Problem auftritt und welche Technik Sie einsetzen.

Ansprechpartner
Hendrik Wirth

Wir melden uns innerhalb weniger Werktage zurück und sagen Ihnen, ob und wann wir die Hürde beseitigen können.

Hinweis zur Rechtslage

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft vor allem Anbieter, die Dienstleistungen elektronisch an Verbraucher verkaufen, etwa über einen Onlineshop oder eine Buchungsfunktion. Für eine reine Unternehmenswebsite ohne solche Funktionen besteht in der Regel keine gesetzliche Pflicht. Diese Seite ist daher eine freiwillige Erklärung.